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Weg mit der Umsatzsteuer auf Unternehmensspenden!

oecolution austria fordert den Abbau der Steuer-Bestrafung von Unternehmensspenden. Spenden darf nicht teurer sein als entsorgen!

oecolution austria

09.01.2023

4 min

Wettbewerbsfähigkeit
Leben

Zunehmend mehr Menschen haben nicht ausreichend Geld, um sich mit den nötigen Lebensmitteln zu versorgen. Im Moment sind besonders Sozialmärkte und Tafeln auf Spenden angewiesen, denn durch Teuerung und Energiekrise verzeichnen diese einen stärkeren Andrang bei gleichzeitig rückläufigen Sach- und Lebensmittelspenden. Umso unverständlicher ist es, dass Unternehmen, die retournierte oder übrig gebliebene Ware spenden wollen, nach wie vor Steine in den Weg gelegt werden. 


oecolution fordert daher ein Ende der steuerlichen Ungleichbehandlung von Unternehmen bei Sachspenden sowie eine Klarstellung für Lebensmittelspenden. 

Elisabeth Zehetner, oecolution-Geschäftsführerin, sieht darin auch eine Win-Win-Situation für gemeinnützige Einrichtungen, Bevölkerung, Unternehmen und Umwelt: „Dass es für Unternehmen teurer ist, zu spenden, als die Ware zu entsorgen, ist einfach nur absurd. Bremsen wir die Hilfsbereitschaft unserer Unternehmen nicht durch eine widersinnige Verpflichtung zur Umsatzsteuerentrichtung. Die Abschaffung dieser finanziellen Bestrafung hilft doppelt: Jenen Menschen, die auf Unterstützung dringend angewiesen sind und dem Kampf gegen die extrem klimaschädliche Verschwendung von Nahrungsmitteln und sonstigen Produkten.“


Hintergrund: Will ein Unternehmen Waren an gemeinnützige Einrichtungen spenden, ist in Österreich die Umsatzsteuer zu entrichten, was Sachspenden steuerlich unattraktiv macht und häufig zur ersatzweisen Vernichtung oder Entsorgung der Ware führt. Bei Lebensmitteln gibt zwar seit Jahren „gelebte Praxis“, wonach Unternehmer:innen für Lebensmittel, die gespendet werden, keine Steuer mehr zahlen müssen, wenn sie vor der Weitergabe als „Verderb“ deklariert werden und der Warenwert auf null gesetzt wird. Streng genommen gelten diese Lebensmittel aber als „nicht verkehrstauglich“ und dürften nicht weitergegeben werden. Die für Unternehmen wichtige Rechtssicherheit fehlt also.

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