Bereits damals betonte oecolution-Geschäftsführerin Elisabeth Zehetner, wie wichtig es ist, Unternehmen zu unterstützen, die retournierte oder übrig gebliebene Waren spenden möchten, anstatt sie zu entsorgen. „Zunehmend mehr Menschen haben nicht ausreichend Geld, um sich mit den nötigen Lebensmitteln zu versorgen. Energiekrise und Teuerung belasten die Österreicher sehr. Umso unverständlicher ist es, dass man Unternehmen, die retournierte oder übrig gebliebene Ware spenden wollen, nach wie vor Steine in den Weg legt“, sagte Zehetner.
Die bisherige steuerliche Behandlung machte Sachspenden unattraktiv, da Unternehmen in Österreich Umsatzsteuer entrichten mussten, wenn sie Waren an gemeinnützige Einrichtungen spendeten. Dies führte oft zur Vernichtung oder Entsorgung der Ware, statt sie für wohltätige Zwecke zu nutzen. Bei Lebensmitteln gab es zwar eine „gelebte Praxis“, wonach für gespendete Lebensmittel keine Steuer mehr fällig war, wenn sie als „Verderb“ deklariert und der Warenwert auf null gesetzt wurde. Dennoch galt diese Regelung nicht als rechtlich sicher.
Zehetner hob hervor, dass besonders Sozialmärkte und Tafeln auf Spenden angewiesen sind. Die Teuerung und Energiekrise führten zu einem stärkeren Andrang bei gleichzeitig rückläufigen Sach- und Lebensmittelspenden. „Dass es für Unternehmen teurer ist, zu spenden, als die Ware zu entsorgen, ist einfach nur absurd. Bremsen wir die Hilfsbereitschaft unserer Unternehmen nicht durch eine widersinnige Verpflichtung zur Umsatzsteuererklärung aus. Die Abschaffung dieser finanziellen Bestrafung hilft doppelt: Nämlich jenen Menschen, die auf Unterstützung dringend angewiesen sind und dem Kampf gegen die klimaschädliche Verschwendung von Nahrungsmitteln und sonstigen Produkten“, so Zehetner.
Die nun beschlossene Änderung durch den Nationalrat, die Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden und nichtalkoholische Getränke an mildtätige Einrichtungen, tritt bereits zum 1. August 2024 in Kraft, statt wie ursprünglich geplant im Januar 2025. „Wir müssen in allen Lebensbereichen mit Hausverstand agieren. Weil die bisherige steuerliche Regelung dazu führt, dass kostbare und hochwertige Lebensmittel nicht an karitative Einrichtungen gespendet werden, ändern wir das. Es gibt keinen Grund, mit dieser sinnvollen Maßnahme zu warten und daher wird sie bereits ab 1. August in Kraft treten“, erklärte Finanzminister Magnus Brunner.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, verzehrbare Lebensmittel und nichtalkoholische Getränke vor der Vernichtung zu bewahren, was sowohl aus ökologischen als auch aus sozialen Gründen geboten ist. Die Änderung der Umsatzsteuerregelungen wurde durch eine Anpassung der EU-rechtlichen Grundlagen möglich. Karitative Einrichtungen, die stark auf Spenden von Supermärkten angewiesen sind, können durch diese Regeländerung effektiver unterstützt werden. Bisher waren Supermärkte oft durch umsatzsteuerliche Belastungen gehindert, Lebensmittel zu spenden, da auch für geschenkte Waren Steuern fällig wurden. Diese neue Regelung erleichtert es, Lebensmittel dort einzusetzen, wo sie am meisten benötigt werden: bei der Versorgung bedürftiger Menschen.
Grundsätzlich erhalten Händler beim Einkauf von Waren die von ihnen bezahlte Umsatzsteuer später als Vorsteuer zurück. Erfolgt dann eine Entnahme der Ware für Zwecke, die außerhalb des Unternehmenszwecks liegen, unterliegt diese Entnahme der Umsatzsteuer. Dadurch wird der ursprünglich gewährte Vorsteuerabzug neutralisiert. Das bedeutete jedoch, dass ein Unternehmer, der eine Ware für Spendenzwecke entnimmt, grundsätzlich Umsatzsteuer dafür abführen musste. Wird die Ware hingegen nicht gespendet, sondern vernichtet, fiel keine Umsatzsteuer an. Mit der neuen Regelung wird das geändert, um Verschwendung zu vermeiden und sinnvolle und gemeinnützige Verwendungen von Lebensmitteln zu fördern.
oecolution begrüßt diese Entscheidung und sieht darin einen bedeutenden Fortschritt für die Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten durch die Privatwirtschaft.