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Christian Piska über Klimaklagen: Ein Balanceakt zwischen Recht und Umwelt

Im neuesten oecolution-Podcast „oeco? Logisch!“, moderiert von Elisabeth Zehetner, drehte sich alles um das brisante Thema Klimaklagen.

oecolution austria

05.07.2024

5 min

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Im neuesten oecolution-Podcast „oeco? Logisch!“, moderiert von Elisabeth Zehetner, drehte sich alles um das brisante Thema Klimaklagen. Zu Gast war Christian Piska, renommierter österreichischer Rechtswissenschaftler und außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Piska, der sich auf diverse Rechtsgebiete wie Staats- und Verwaltungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht sowie Kryptowährungen spezialisiert hat, beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit Klimagesetzgebung und den Auswirkungen von Klimaklagen. Im Podcast teilte er seine Erkenntnisse und Ansichten zu diesem komplexen Thema.


Was sind Klimaklagen?

Klimaklagen sind ein zunehmend sichtbares Phänomen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes. Piska erklärt: „Klima klagen, das ist ein Phänomen, das wir seit etlichen Jahren im Feld des Klimaschutzes oder Umweltschutzes haben. Auf diese Art versuchen Einzelne oder NGOs, den Umweltschutz oder den Klimaschutz aus ihrer Sicht auf Vordermann zu bringen.“ Das Grundprinzip sei denkbar einfach: Anerkannte Rechtsprinzipien werden zugunsten des Klimaschutzes infrage gestellt, was oft zu kontroversen Diskussionen führt.


Die Rolle der Gerichte

Einer der zentralen Punkte in Piskas Argumentation ist die Rolle der Gerichte in diesen Prozessen. „Das Problem bei Klimaklagen ist, dass eben durch Klimaklagen oft der Rechtsstaat oder unser Grundrechtssystem – das ja Basis unserer pluralistischen europäischen Gesellschaft ist – infrage gestellt werden,“ betont er. Gerichte werden dazu gedrängt, Rechtsprinzipien zu modifizieren oder neu zu interpretieren, was normalerweise dem Gesetzgeber obliegt.


Zunahme der Klimaklagen

Piska bestätigt eine Zunahme der Klimaklagen in den letzten Jahren: „Wir hatten auch in Österreich schon einige Klimaklagen, das heißt, Anträge auf Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof. Auf europäischer Ebene ist das auch ein beachtenswerteres Phänomen geworden.“ Ein prominentes Beispiel ist der Fall „Klimaseniorinnen gegen Schweiz“, der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt wurde. Dieses Urteil, so Piska, ist besonders komplex und hat weitreichende Implikationen für die zukünftige Klimapolitik.


Beispiele und rechtliche Grundlagen

Piska erläutert, dass Kläger meist Einzelpersonen oder NGOs sind, die sich besonders für den Klimaschutz einsetzen. Ein Beispiel aus Österreich verdeutlicht dies: „In Österreich hat man versucht, sich zum Beispiel auf das Kinderrechte-BVG zu stützen. Diese Beschwerden wurden in Österreich durchwegs zurückgewiesen,“ erklärt er. Der Grund sei oft die fehlende unmittelbare Betroffenheit der Beschwerdeführer.


Der Fall Klimaseniorinnen gegen Schweiz

Dieser Fall wurde von älteren Personen initiiert, die sich aufgrund ihres Alters besonders vom Klimawandel betroffen fühlten. Sie klagten vor dem EGMR, dass die Schweiz nicht genügend für den Klimaschutz tue. „Der Europäische Gerichtshof hat gesagt, die Schweiz muss hier nachlegen. Sie muss so ein CO₂-Reduktionssystem in jedem Fall einführen,“ so Piska. Diese Entscheidung stützte sich auf das Recht auf Privatsphäre, was zeigt, wie breit die Interpretation von Menschenrechten im Kontext des Klimaschutzes ausgelegt werden kann.


Kritik an der Ausweitung der Kompetenzen

Piska äußert auch kritische Bedenken hinsichtlich der Kompetenzen des EGMR: „In diesem Fall war das natürlich etwas komplexer, weil ja der Klimaschutz im Prinzip nichts ist, was man jetzt einem Staat alleine anlasten kann, sondern weil das etwas ist, was quasi auf einer höheren Ebene von mehreren Staaten oder am besten von allen Staaten betrieben werden muss. Das haben wir hier nicht gegeben, hier hat der EGMR einfach den Zauberstab in die Hand genommen, Harry Potter gespielt und gesagt: Im Prinzip ist mir das gleichgültig, dass man das jetzt, zum Beispiel der Schweiz, alleine nicht anlasten kann, dass es mit dem Klimaschutz nicht genug vorangeht. Er hat gesagt, auch wenn ein Staat alleine nichts ausrichten kann, ich verlange es trotzdem unter dem Aspekt des Rechts auf Privatsphäre, dass jeder Staat eine positive Schutzpflicht ausübt und Klimaschutz betreibt. Er hat allerdings im Prinzip nicht mehr verlangt als ein CO₂-Reduktionssystem.“ 


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